Zutritt unter 16 Jahren (außer Unsinniger Donnerstag)
- In Begleitung eines Elternteiles (Personensorgeberechtigten)
- In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person --> Übertrag der Aufsichtspflicht schriftlich erforderlich
- Der/die Jugendliche + Elternteil bzw. erziehungsbeauftragte Person müssen sich ausweisen können
- Bei Zutritt bis 14 Jahre: Kopie des Ausweises des übertragenden Elternteils muss zu Kontrollzwecken zusätzlich vorgelegt werden
- Spezielle Kennzeichnung durch farbiges Armband
- Alleine kein Eintritt möglich
- Generell kein Eintritt unter 16 Jahren am Unsinnigen Donnerstag
Zutritt unter 18 Jahren
- Bis 24 Uhr ohne Begleitung möglich
- In Begleitung eines Elternteils auch länger
- In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person --> Übertrag der Aufsichtspflicht schriftlich erforderlich (gilt nicht am Unsinnigen Donnerstag!
- Der/die Jugendliche + Elternteil bzw. erziehungsbeauftragte Person müssen sich ausweisen können
- Spezielle Kennzeichnung durch farbiges Armband
Alkohol und Rauchen
- Kein Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahre. Mindestens ein alkoholfreies Getränk ist nicht teurer als das billigste alkoholfreie Getränk bei gleicher Menge (Gaststättengesetz).
- Keine branntweinhaltigen Getränke (Schnaps, Cocktails, ...) für junge Gäste unter 18 Jahren.
- Erkennbare Betrunkene jeden Alters erhalten keinen Alkohol (Gaststättengesetz).
- Mitbringen von alkoholischen Getränken und Flaschen ist nach dem Hausrecht untersagt (Taschenkontrollen: Einlass/während der Veranstaltung).
- Rauchen ist erst ab 18 Jahren gestattet. Im Faschingszelt gilt ein generelles Rauchverbot.
Platzverweise
- Zutrittsverbote und Hausverbote bei Missbrauch (Veranstalter hat Hausrecht). Eventuelle Platzverweise durch die Polizei.
- Bei Ausweisfälschungen bzw. falschem Ausweis erfolgt eine Anzeige durch den Veranstalter und ein Platzverweis durch die Polizei.